Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 642,85 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 16.06.2009 zu zahlen.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Arbeitsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Beklagte macht widerklagend Rückzahlung von Vergütung geltend.
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