I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 03.09.2008 -
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 97 Prozent,
die Beklagte zu 3 Prozent.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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