Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen.
Der am 22.05.1968 geborene, verheiratete und einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtete Kläger war bei der Beklagten, die in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt, seit dem 20.07.2000 als Kommissionierer beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|