LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.02.2010
8 Sa 468/09
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 67;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 24.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 25/09

Unbegründete Konkurrentenklage bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils; Anforderungen an Führungskraft im Bereich Medizinmanagement

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 468/09

DRsp Nr. 2010/13098

Unbegründete Konkurrentenklage bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils; Anforderungen an Führungskraft im Bereich Medizinmanagement

1. Art. 33 Abs. 2 GG eröffnet jedem Deutschen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt; ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung wächst dem Bewerber jedoch nur zu, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtwidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist. 2. Die Übertragung der ausgeschriebenen Stelle stellt bereits dann nicht die einzig mögliche rechtmäßige Auswahlentscheidung des beklagten Landes dar, wenn der Bewerber das in der Ausschreibung der zu besetzenden Stelle festgelegte Anforderungsprofil nicht erfüllt.