LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.07.2015
4 Sa 4/15
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 09.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 649/14

Unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung im fortbestehenden Arbeitsverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.07.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 4/15

DRsp Nr. 2016/198

Unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung im fortbestehenden Arbeitsverhältnis

Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG kann nur verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet wurde; nur im Falle einer rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch um.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 9.12.2014, Az.: 6 Ca 649/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Urlaubsabgeltung und auf Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.10.1990 als Lagerarbeiter beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 16.08.2013 ordentlich zum 31.03.2014 sowie außerordentlich mit Schreiben vom 24.07.2014. In den daraufhin zwischen den Parteien geführten Kündigungsschutzverfahren hat das Arbeitsgericht rechtskräftig festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch keine dieser Kündigungen aufgelöst worden ist.