I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg -
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung. Der Kläger war vom 09.10.2006 bis 31.12.2007 bei der Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war ein Erholungsurlaub von jährlich 24 Arbeitstagen vorgesehen.
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