Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2010 - 14 Ca 4063/10 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Gewährung einer sog. Schichtfortzahlung während der Freizeitphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für den Zeitraum Januar bis Oktober 2010.
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