LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.03.2008
6 Sa 708/07
Normen:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 28.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1234/07

Unbegründete Klage auf Ferienvergütung bei Festanstellung einer Lehrerin nach wiederholter Befristung mit jeweils rückwirkender Vergütungsregelung - keine betriebliche Übung bei Leistungen auf vertraglicher Grundlage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 708/07

DRsp Nr. 2008/14601

Unbegründete Klage auf Ferienvergütung bei Festanstellung einer Lehrerin nach wiederholter Befristung mit jeweils rückwirkender Vergütungsregelung - keine betriebliche Übung bei Leistungen auf vertraglicher Grundlage

1. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie ist auch ein rückwirkender Vertragsabschluss möglich; wird durch jeweils rückwirkende Befristung eine Rechtsgrundlage für die in der Vergangenheit jeweils erfolgte Zahlung geschaffen, beruht die Bezahlung der unterrichtsfreien Zeit auf dem jeweiligen Vertrag, der das Entstehen einer betrieblichen Übung entfallen lässt.2. Endet die Rechtsbeziehung mit dem beklagten Land nach Ablauf der letzten Befristung, kann über diesen Zeitpunkt hinaus auf einen für die Begründung einer betrieblichen Übung maßgeblichen Bindungswillen nicht geschlossen werden; zu diesem Zeitpunkt liegt kein schutzwürdiges Interesse der Arbeitnehmerin vor, insbesondere wenn kein Angriff auf die Wirksamkeit der letzten Befristung erfolgt.