1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 9.12.2008 - 8 Ca 1189/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
3. Der Streitwert wird auf 2.284,60 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses mit einer bestimmten ausschließlichen Form der Beschäftigung.
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