I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau vom 28. Nov. 2007 - 1 Ca 1130/07 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
II. Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Kläger gegen Zahlung einer Abfindung.
Der am ...1947 geborene Kläger ist seit 1. Okt. 1983 bei der Beklagten, einem Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in H., als Außendienstmitarbeiter beschäftigt.
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