Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Abänderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.01.2010 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 31.10.2008 wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger für die Zeit vom 01.03.2010 bis zum 17.05.2010 monatliche Raten in Höhe von 30,-- - zu leisten hat. Ab dem 18.05.2010 wird die Prozesskostenhilfe ratenfrei gewährt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|