LAG Köln - Urteil vom 21.01.2009
3 Sa 1369/08
Normen:
AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22; SGB IX § 81 Abs. 1 Satz 4; SGB IX § 95 Abs. 2 Satz 3;
Fundstellen:
LAGE § 22 AGG Nr. 1a
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 01.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2202/08

Unbegründete Entschädigungsklage eines abgelehnten Bewerbers bei Stellenanzeigen ohne Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen

LAG Köln, Urteil vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 1369/08

DRsp Nr. 2009/7068

Unbegründete Entschädigungsklage eines abgelehnten Bewerbers bei Stellenanzeigen ohne Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen

Veröffentlicht ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine größere Anzahl von Stellenanzeigen und unterlässt er dabei in Einzelfällen den Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, so stellt dies kein im Rahmen des § 22 AGG erhebliches Indiz für ein diskriminierendes Verhalten dar.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2008 - 6 Ca 2202/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22; SGB IX § 81 Abs. 1 Satz 4; SGB IX § 95 Abs. 2 Satz 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch des schwerbehinderten Klägers wegen einer behaupteten Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung.