LAG Hamm - Urteil vom 26.02.2010
10 Sa 1346/09
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 06.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 460/09

Unbegründete Bonusklage bei Bonuszusage an ausgewählte Beschäftigte

LAG Hamm, Urteil vom 26.02.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 1346/09

DRsp Nr. 2010/7496

Unbegründete Bonusklage bei Bonuszusage an ausgewählte Beschäftigte

Hat die Arbeitgeberin ein Schreiben, das keine persönliche Anrede erhält, lediglich an acht konkret ausgewählte Beschäftigte ausgehändigt und dieses Schreiben der Buchhaltung mit dem Namen der jeweils Betroffenen und der entsprechenden Adressierung übergeben, kann sich eine Arbeitnehmerin, die nicht zu dem Empfängerkreis gehört, nicht auf die schriftlich zugesagte Bonuszahlung in Gestalt einer Gesamtzusage berufen, weil dieses Schreiben lediglich eine individuelle Zusage an bestimmte Beschäftigte darstellt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 16.09.2009 – 2 Ca 460/09 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob der Klägerin eine Bonuszahlung zusteht.