LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.04.2015
3 Sa 682/14
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 30.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 539/14

Unbegründete Berufung bei unzureichendem Sachvortrag

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 682/14

DRsp Nr. 2015/11164

Unbegründete Berufung bei unzureichendem Sachvortrag

Die Berufung ist zurückzuweisen, wenn das Berufungsvorbringen keinerlei neue, nach Inhalt, Ort, Zeitpunkt und beteiligten Personen substantiierte Tatsachenbehauptungen enthält, die zu einem anderen Ergebnis führen können, und die vorgetragenen Rechtsansichten lediglich deutlich machen, dass die rechtsmittelführende Partei mit der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung des tatsächlichen und rechtlichen Vorbringens der Parteien im erstinstanzlichen Rechtszug durch das Arbeitsgericht nicht einverstanden ist.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 30.10.2014 - 3 Ca 539/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten um die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 15.10.2005 als Sales Associate beschäftigt. Sein monatliches Gehalt betrug zuletzt 2.200,00 EUR nebst einer Zulage für Revisions- und Schließtätigkeiten in Höhe von 75,00 EUR. Der Arbeitsvertrag enthält folgende Arbeitszeitregelung:

1. 2. 3. 4. 5. 6.