LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.08.2011
5 Sa 107/11
Normen:
BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 01.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1504/10

Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Assistenten der Geschäftsleitung wegen Kompetenzüberschreitung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Umfang arbeitsvertraglicher Befugnisse; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 107/11

DRsp Nr. 2012/1260

Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Assistenten der Geschäftsleitung wegen Kompetenzüberschreitung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Umfang arbeitsvertraglicher Befugnisse; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung

1. Stützt die Arbeitgeberin ihre außerordentliche Kündigung auf den Umstand, das der Assistent der Geschäftsleitung durch Unterzeichnung eines Lieferangebotes seine Kompetenzen überschritten und die Arbeitgeberin dadurch der Gefahr einer Insolvenz ausgesetzt hat, der sie letztendlich nur aufgrund des Verhandlungsgeschicks ihres Geschäftsführer entgangen ist, hat die Arbeitgeberin mangels arbeitsvertraglicher Regelung im Einzelnen darzulegen, welche Befugnisse der Arbeitnehmer als Assistent der Geschäftsleitung in der konkreten arbeitsvertraglichen Situation tatsächlich hatte und welche nicht; dazu gehört erforderlichenfalls auch die Darlegung von nach Inhalt, Ort, Zeitpunkt und beteiligten Personen bestimmten Umständen, auf welche Weise die Arbeitgeberin aufgrund konkreter Einzelweisungen die Befugnisse des Arbeitnehmers bestimmt und abgegrenzt hat.