LAG Köln - Urteil vom 05.03.2008
8 Sa 723/07
Normen:
ArbGG § 110 Abs. 1 ; ZPO § 559 Abs. 2 Satz 1, 2 § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ; TzBfG § 14 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5303/06

Unbegründete Aufhebungsklage gegen Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts - verspätetes Vorbringen der Verfahrensrüge - unsubstantiierte Darlegungen zur nicht künstlerischen Tätigkeit einer Gewandmeisterin

LAG Köln, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 723/07

DRsp Nr. 2008/14441

Unbegründete Aufhebungsklage gegen Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts - verspätetes Vorbringen der Verfahrensrüge - unsubstantiierte Darlegungen zur nicht künstlerischen Tätigkeit einer Gewandmeisterin

1. Werden die tatsächlichen Feststellungen des Oberschiedsgerichts nicht rechtzeitig mit durchgreifenden Verfahrensrügen im Sinne des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO angegriffen, sind die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung des § 561 Abs. 2 ZPO hieran gebunden.2. Lässt die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung unterschiedliche inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Vertrag offen, ist der Parteivereinbarung besondere Bedeutung beizumessen.