ArbG Köln, vom 02.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5945/05
Unbegründete Aufhebungsklage eines Tondesigners gegen Beschluss des Bühnenoberschiedsgerichts - einzelvertragliche Vereinbarung einer tariflichen Schiedsgerichtsregelung zwischen nicht tarifgebundenen Parteien - Tondesigner als Bühnenkünstler - unsubstantiiert Verfahrensrüge im Aufhebungsverfahren - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Nichtverlängerungsmitteilung
LAG Köln, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 593/06
DRsp Nr. 2008/14410
Unbegründete Aufhebungsklage eines Tondesigners gegen Beschluss des Bühnenoberschiedsgerichts - einzelvertragliche Vereinbarung einer tariflichen Schiedsgerichtsregelung zwischen nicht tarifgebundenen Parteien - Tondesigner als Bühnenkünstler - unsubstantiiert Verfahrensrüge im Aufhebungsverfahren - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Nichtverlängerungsmitteilung
1. § 101 Abs. 2 Satz 3 ArbGG sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer tariflichen Schiedsgerichtsregelung zwischen nicht tarifgebundenen Parteien vor.2. Das Arbeitsgerichtsgesetz geht grundsätzlich von der Unzulässigkeit von Schiedsverträgen aus (§ 4ArbGG), Ausnahmen davon lässt § 101ArbGG nur für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien nach Maßgabe des § 101 Abs. 1ArbGG und für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus tariflich geregelten Arbeitsverhältnissen bestimmter Berufsgruppen zu (§ 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG); zu diesen Berufsgruppen zählen auch die Bühnenkünstler.
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