LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.01.2016
5 Sa 398/15
Normen:
BGB § 123;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 22.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1537/14

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Widerlegung des von der Arbeitgeberin dargelegten Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Arbeitsplatz

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.01.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 398/15

DRsp Nr. 2016/6733

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Widerlegung des von der Arbeitgeberin dargelegten Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Arbeitsplatz

1. Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung oder einer Strafanzeige ist widerrechtlich, wenn eine verständige Arbeitgeberin eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen darf. 2. Um den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen, darf die Arbeitgeberin eine außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, wenn sie unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, dass die angedrohte Kündigung im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten wird. 3. Der Anfechtungsprozess ist nicht wie ein Kündigungsschutzprozess zu führen; der anfechtende Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung und hat Tatsachen vorzutragen und im Streitfall zu beweisen, welche die angedrohte außerordentliche Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen.