LAG Hamm - Urteil vom 09.06.2011
15 Sa 410/11
Normen:
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142; BGB § 242; BGB § 249 S. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 16.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1818/10

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; unberechtigter Treuwidrigkeitseinwand wegen Nichthinzuziehung eines Rechtsanwalts

LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 410/11

DRsp Nr. 2012/367

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; unberechtigter Treuwidrigkeitseinwand wegen Nichthinzuziehung eines Rechtsanwalts

Im Rahmen von Gesprächen zu einem Aufhebungsvertrag ist der Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nicht gehalten, dem Arbeitnehmer ohne dessen Aufforderung die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu ermöglichen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 16.02.2011 – 2 Ca 1818/10 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142; BGB § 242; BGB § 249 S. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die rechtliche Wirksamkeit eines zwischen ihnen geschlossenen Aufhebungsvertrages.

Die Klägerin war seit März 2000 als Mitarbeiterin im kaufmännischen Bereich (Verkaufssachbearbeiterin) bei der Beklagten, für die etwa 80 Arbeitnehmer tätig sind, beschäftigt.