Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 16.02.2011 –
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die rechtliche Wirksamkeit eines zwischen ihnen geschlossenen Aufhebungsvertrages.
Die Klägerin war seit März 2000 als Mitarbeiterin im kaufmännischen Bereich (Verkaufssachbearbeiterin) bei der Beklagten, für die etwa 80 Arbeitnehmer tätig sind, beschäftigt.
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