Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.10.2008 in Sachen
Der Klageantrag zu 1) (Zahlung von 400,00 - netto nebst Zinsen) wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass zwischen den Parteien zumindest bis zum 15.11.2008 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 6,5 % und die Beklagte 93,5 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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