I.
Der antragstellende Betriebsrat erstrebt die Bildung einer Einigungsstelle.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen mit einer Vielzahl von Verkaufsstellen im gesamten Bundesgebiet. Für den Bezirk N. , der 17 Verkaufsstellen umfasst, in denen 90 Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist der Antragsteller gebildet worden. Er bestand vormals aus fünf Mitgliedern; nunmehr umfasst er nach dem Rücktritt von zwei Mitgliedern noch drei Mitglieder. Ersatzmitglieder sind nicht mehr vorhanden.
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