1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 2011 -
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe des abzugeltenden Urlaubs.
Der Kläger war bei dem Beklagten, der ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, als Angestellter beschäftigt.
Mit Schreiben vom 30. Juli 2010 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. August 2010. In dem Schreiben heißt, der Kläger erhalte eine Urlaubsabgeltung von 43 Tagen. Die Angabe über die Urlaubsabgeltung erfolgte auf Wunsch des Klägers.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|