LSG Chemnitz - Urteil vom 19.08.2010
L 3 AL 133/06
Normen:
BaubetrV (1980) § 1; SGB III § 211 Abs. 1 S. 1; SGB III § 216 Abs. 2; SGB III § 354;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 1645/04

Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage

LSG Chemnitz, Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen L 3 AL 133/06

DRsp Nr. 2010/21209

Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage

Betreibt ein Unternehmen gemäß seiner Gewerbeummeldung ausschließlich Arbeiten des so genannten "industriellen Akustik- und Trockenbaus", zumeist im Rahmen größerer Bauvorhaben für öffentliche Auftraggeber, so unterfällt es nicht der Umlagepflicht zur Winterbauumlage. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 23. Mai 2006 sowie der Bescheid der Beklagten vom 10. Mai 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. September 2004 aufgehoben.

II. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BaubetrV (1980) § 1; SGB III § 211 Abs. 1 S. 1; SGB III § 216 Abs. 2; SGB III § 354;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Pflicht zur Entrichtung der Winterbauumlage.