OVG Niedersachsen - Beschluss vom 28.05.2009
5 LA 481/07
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SGB I § 14; SGB III § 27 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
ZBR 2010, 58
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 20.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 5609/05

Umfassende Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und öffentlich-rechtlichen Bediensteten über die Rechte aus dem sozialen Leistungssystem der Sozialgesetzbücher; Verpflichtung des Dienstherrn bei der Beauftragung der Verwaltung einer Professorenstelle zur Abgabe eines Hinweises bzgl. der Notwendigkeit des Verzichts auf Beihilfeansprüche zwecks Erreichens des Schutzes der Arbeitslosenversicherung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2009 - Aktenzeichen 5 LA 481/07

DRsp Nr. 2010/672

Umfassende Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und öffentlich-rechtlichen Bediensteten über die Rechte aus dem sozialen Leistungssystem der Sozialgesetzbücher; Verpflichtung des Dienstherrn bei der Beauftragung der Verwaltung einer Professorenstelle zur Abgabe eines Hinweises bzgl. der Notwendigkeit des Verzichts auf Beihilfeansprüche zwecks Erreichens des Schutzes der Arbeitslosenversicherung

Der Dienstherr hat gegenüber Beamten und öffentlich-rechtlichen Bediensteten grundsätzlich keine umfassende Beratungspflicht über die Rechte aus dem sozialen Leistungssystem der Sozialgesetzbücher.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SGB I § 14; SGB III § 27 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.

s

Die von der Klägerin geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), mit der ihre Klage auf Gewährung von Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht abgewiesen worden ist, liegen nicht vor.