Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.
s
Die von der Klägerin geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), mit der ihre Klage auf Gewährung von Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht abgewiesen worden ist, liegen nicht vor.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|