Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. Oktober 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr 2402 (im Folgenden BK 2402) der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung.
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