LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.07.2017
18 Sa 81/17
Normen:
TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 8593/16

Umfang des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis aufgrund Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.07.2017 - Aktenzeichen 18 Sa 81/17

DRsp Nr. 2018/17618

Umfang des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis aufgrund Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte

Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Arbeitnehmer einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub haben, wenn sie innerhalb des Urlaubsjahres wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, erfasst lediglich das Ausscheiden wegen Erreichung der Regelaltersgrenze, nicht jedoch wegen Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. Januar 2017 - 54 Ca 8593/16 - abgeändert:

1) Die Klage wird abgewiesen.

2) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger im Jahre seines Ausscheidens bei der Beklagten aufgrund Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährige Versicherte gemäß Nr. 3.4 Satz 3 des Urlaubstarifvertrages für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (UTV) Anspruch auf den vollen Jahresurlaub und mithin Anspruch auf Abgeltung von 22 Urlaubstagen in unstreitiger Höhe von 7.108,42 EUR brutto hat.