LAG Hamm - Urteil vom 19.02.2015
16 Sa 1207/14
Normen:
§§ 3, 4 BUrlG;
Fundstellen:
EzA-SD 2015, 7
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 16.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 453/14

Umfang des Urlaubsanspruchs bei einem am 01.07. eines Jahres begründeten Arbeitsverhältnis

LAG Hamm, Urteil vom 19.02.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 1207/14

DRsp Nr. 2015/5880

Umfang des Urlaubsanspruchs bei einem am 01.07. eines Jahres begründeten Arbeitsverhältnis

Bei einem am 01.07. eines Jahres begründeten Arbeitsverhältnis, das am 31.12. fortbesteht, entsteht kein Vollurlaubsanspruch nach §§ 3, 4 BUrlG.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 16.07.2014 - 3 Ca 453/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§§ 3, 4 BUrlG;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer weiteren Urlaubsabgeltung.

Der Kläger war vom 01.07.2013 bis zum 02.01.2014 als Diensthundeführer BW-Bereich bei der Beklagten in der 6-Tage-Woche beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der schriftliche Arbeitsvertrag vom 13.06.2013 (Bl. 20 - 27 d.A.). Im Arbeitsvertrag ist auszugsweise folgendes geregelt:

"...

3. Einbeziehung von Tarifverträgen

Die Einstellung erfolgt - vorbehaltlich arbeitsvertraglicher Absprachen - auf der Grundlage der jeweils gültigen Mantel- und Mantelrahmentarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe. ...

...

7. Urlaubshöhe

Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nach dem geltenden oder nachwirkenden Tarifvertrag.