Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.01.2015 - 5 BV 250/ 14 - wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Dynamisierung von Arbeitsentgelten entsprechend der Tarifabschlüsse.
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