Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 05.05.2017 -
Die Anträge des Betriebsrats werden insgesamt zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung.
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