LAG Düsseldorf - Beschluss vom 31.01.2018
4 TaBV 48/17
Normen:
ZPO §§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 253 Abs. 2 Nr. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 05.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 8/17

Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2018 - Aktenzeichen 4 TaBV 48/17

DRsp Nr. 2018/5528

Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung

Zur Frage eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn ein nicht mehr tarifgebundener Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit für künftig einzustellende Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Monatsentgelt verlängert.

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 05.05.2017 - 1 BV 8/17 - teilweise abgeändert.

Die Anträge des Betriebsrats werden insgesamt zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO §§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 253 Abs. 2 Nr. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;

Gründe

A.

Die Beteiligten streiten über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung.

1. 2. 3.