LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.02.2012
17 Sa 2212/11
Normen:
Kraftfahrer TV-Bund; BetrVG § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 835/11

Umfang des Ersatzes von Lohnausfall eines Betriebsratsmitglieds

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2012 - Aktenzeichen 17 Sa 2212/11

DRsp Nr. 2012/17937

Umfang des Ersatzes von Lohnausfall eines Betriebsratsmitglieds

Führt die Verrichtung der Betriebsratstätigkeit zum Wegfall der tariflichen Voraussetzungen für den Bezug einer Pauschalvergütung, so ist diese Vergütung gleichwohl auf der Grundlage des Lohnausfallprinzips geschuldet.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 28.09.2011 - 8 Ca 835/11 - teilweise geändert und die Klage in Höhe eines Betrages von 1.893,13 EUR nebst anteiliger Zinsen abgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

III. Der Kläger hat 87 v. H. und die Beklagte 13 v. H. der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Kraftfahrer TV-Bund; BetrVG § 37 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger in den Monaten Januar bis März 2011 eine Pauschalvergütung nach dem Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (TV-Kraftfahrer) zu zahlen.

Die Beklagte beschäftigt den Kläger seit dem 1. Januar 1991 als Kraftfahrer im B. Potsdam. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden u.a. der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD -Bund) sowie der TF-Kraftfahrer Anwendung.