Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.10.2011 - 10 Ca 8963/10 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit hier berufungsrelevant - um die Gewährung von Rechtsschutz durch den Beklagten gegenüber dem Kläger in einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung des Klägers mit einem freien Mitarbeiter des Beklagten.
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