Die Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 29.9.2011 -
Die Beklagte hat 83 % und der Kläger 17 % der Kosten der Berufungsverfahren zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung, zweier Kündigungen sowie über einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers.
Der Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 01.06.1995 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 31.05.1995 beschäftigt. Der Arbeitsvertrag, hinsichtlich dessen Inhalts im Einzelnen auf Blatt 16 f d.A. Bezug genommen wird, enthält u.a. folgende Bestimmungen:
"§ 1
Herr C. wird ab 1. Juni 1995 bei der Entwicklungsgebiet Flugplatz A-Stadt GmbH als vollbeschäftigter Angestellter auf unbestimmte Zeit eingestellt.
§ 2
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