LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.01.2015
16 Sa 1091/14
Normen:
BGB § 611; EFzG § 4; BUrlG § 11;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 04.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 48/14

Umfang des Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.01.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 1091/14

DRsp Nr. 2016/13636

Umfang des Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

Soweit die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich überschritten wird, bewahrt dies den Arbeitgeber nicht davor, die 48 Stunden übersteigende Arbeitszeit zu vergüten. Das Arbeitszeitgesetz enthält keine Vergütungsregelungen. Auch die unter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz erbrachte Arbeitsleistung ist zu vergüten.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 4. Juni 2014 - 8 Ca 48/14 / wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; EFzG § 4; BUrlG § 11;

Tatbestand

Der Kläger macht Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis geltend.

Zwischen den Parteien bestand von September 2012 bis 15. November 2013 ein Arbeitsverhältnis, während dessen der Kläger jeweils mindestens 48 h wöchentlich arbeitete. Wegen der Aufstellung der von der Beklagten im Einzelnen abgerechneten Arbeitsstunden wird auf den unstreitigen Teil des Tatbestands des Urteils des Arbeitsgerichts (Bl. 80, 80R d.A.) Bezug genommen.