Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.11.2017 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die zulässige Berufung hat in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Das angefochtene Urteil entspricht der Sach- und Rechtslage. Die Berufungsbegründung rechtfertigt eine Abänderung der Entscheidung nicht. Der Senat hat hierzu in seinem Hinweisbeschluss vom 8.1.2018 folgendes ausgeführt:
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