LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.03.2015
2 Sa 1161/14
Normen:
§ 11 BAT; § 3 Abs. 4 TV-H;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 14.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 533/13

Umfang der Rechtskraft eines eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.03.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 1161/14

DRsp Nr. 2015/17478

Umfang der Rechtskraft eines eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils

Orientierungssätze: Begründete Klage auf Abführung von Vergütung aus einer Nebentätigkeit, wobei die Abführungspflicht dem Grunde nach durch die Abweisung einer diesbezüglichen negativen Feststellungsklage in einem Vorprozess der Parteien bereits rechtskräftig feststand.

Ist eine Angestellte im öffentlichen Dienst mit einer Klage auf Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sei, Einkünfte aus einer Nebentätigkeit teilweise abzuführen, unterlegen, so ist sie im Folgeprozess, in dem der Arbeitgeber die Abführungsbeträge gerichtlich geltend macht, mit dem Einwand ausgeschlossen, eine Abführungspflicht bestehe nicht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin* gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. Mai 2014 - zurückgewiesen. Aktenzeichen 3 Ca 533/13 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin* hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 11 BAT; § 3 Abs. 4 TV-H;

Tatbestand