LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 17.01.2017
19 TaBV 3/16
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; BetrVG § 80 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 75 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2017, 109
LAGE BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 7
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 11.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 1/13

Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien durch eine US-amerikanische Muttergesellschaft an Mitarbeiter eines deutschen Tochterunternehmens

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2017 - Aktenzeichen 19 TaBV 3/16

DRsp Nr. 2017/2498

Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien durch eine US-amerikanische Muttergesellschaft an Mitarbeiter eines deutschen Tochterunternehmens

Bei der Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien durch eine US-amerikanische Muttergesellschaft an Mitarbeiter eines deutschen Tochterunternehmens hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 80 Abs.1 und § 75 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat gleichwohl einen Anspruch auf Auskunft gegen die deutsche Konzerntochter, welchen Mitarbeitern in welchem Umfang Aktienoptionen und Nachzugsaktien gewährt werden. Denn der Betriebsrat kann seiner in § 75 Abs. 1 BetrVG übertragenen Aufgabe, die Einhaltung der Grundsätze von Recht und Billigkeit und insbesondere der Gleichbehandlung zu überwachen, nur dann nachkommen, wenn er die entsprechenden Auskünfte erhält. Falls die Arbeitgeberin keine eigene Kenntnis über die Zuteilung der Aktienoptionen und Nachzugsaktien hat, ist sie verpflichtet, sich die Informationen bei der Muttergesellschaft zu beschaffen.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 11. Juni 2013 - 5 BV 1/13 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.

2. 3.