Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.10.2011 -
Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, den Beteiligten zu 1) über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit aller Teilzeitmitarbeiter/innen auf die Wochentage zu informieren, seine Zustimmung zu beantragen und für den Fall der Zustimmungsverweigerung das Einigungsstellenverfahren durchzuführen.
3.Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es künftig zu unterlassen, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeitmitarbeiter/innen auf die Wochentage einseitig, ohne Zustimmung des Beteiligten zu 1) oder einen die Zustimmung ersetzenden Spruch einer Einigungsstelle festzulegen bzw. zu ändern.
4.Der Beteiligten zu 2) wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine Entscheidung entsprechend Ziffer 3) des Tenors ein Ordnungsgeld in Höhe von maximal 10.000,00 € angedroht.
5. 6.
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