LAG Köln - Beschluss vom 18.04.2012
3 TaBV 92/11
Normen:
§§ 99, 100 BetrVG; § 15 BEEG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 117/11

Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit während der Elternzeit

LAG Köln, Beschluss vom 18.04.2012 - Aktenzeichen 3 TaBV 92/11

DRsp Nr. 2012/17344

Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit während der Elternzeit

Die Vereinbarung und der Einsatz von Mitarbeitern/innen in Teilzeit während der Elternzeit, die vor der Elternzeit vollbeschäftigt waren, ist gemäß §§ 99, 100 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.10.2011 - 5 BV 117/11 - abgeändert.

2.

Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, den Beteiligten zu 1) über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit aller Teilzeitmitarbeiter/innen auf die Wochentage zu informieren, seine Zustimmung zu beantragen und für den Fall der Zustimmungsverweigerung das Einigungsstellenverfahren durchzuführen.

3.

Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es künftig zu unterlassen, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeitmitarbeiter/innen auf die Wochentage einseitig, ohne Zustimmung des Beteiligten zu 1) oder einen die Zustimmung ersetzenden Spruch einer Einigungsstelle festzulegen bzw. zu ändern.

4.

Der Beteiligten zu 2) wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine Entscheidung entsprechend Ziffer 3) des Tenors ein Ordnungsgeld in Höhe von maximal 10.000,00 € angedroht.

5. 6.