Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 27.06.2011 -
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung des ihr Prozesskostenhilfe gewährenden Beschlusses.
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat der Klägerin für die von ihr betriebene Klage Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten ohne Zahlungsbestimmung bewilligt.
Nach Abschluss des Rechtsstreits hat das Arbeitsgericht die Klägerin aufgefordert, zu erklären, ob zwischenzeitlich eine Änderung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten sei. Nachdem die Klägerin hierauf nicht reagierte, hat das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 27.06.2011 den Beschluss über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufgehoben.
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