Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.07.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln
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1. Die Beklagte wird weitergehend verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum 01.09.2010 bis zum 30.09.2010 und für den Zeitraum 01.02.2011 bis zum 30.10.2011 einen Betrag in Höhe von 746,14 € zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Dauer der Beschäftigung des Streitverkündeten MBjeweils monatlich 74,51 € zum letzten Tag des Monats zu zahlen, beginnend ab dem 01.11.2011 bis zur vollständigen Tilgung der Forderung des Klägers aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Köln - 282 M 7698/10 - vom 27.08.2010, der Beklagten zugestellt am 16.09.2010.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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