Die Berufung des Klägers gegen das am 11.3.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Das Urteil des Senats ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt sowohl hinsichtlich des angefochtenen Urteils als auch hinsichtlich des Urteils des Senats nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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