LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.07.2011
13 Sa 15/11
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; EntgFG § 6 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1; SGB VII § 105 Abs. 1 S. 1; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 29.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 153/10

Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des geschädigten Arbeitnehmers [Urlaubsentgelt, Zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld]

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 15/11

DRsp Nr. 2012/4527

Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des geschädigten Arbeitnehmers [Urlaubsentgelt, Zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld]

1. Weder Urlaubsentgelt noch zusätzliches Urlaubsgeld können Gegenstand eines durch Arbeitsunfähigkeit entstandenen Verdienstausfalls eines Arbeitnehmers im Sinne von § 6 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG sein. Vielmehr besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber unabhängig vom Vorliegen oder Nichtvorliegen von Arbeitsunfähigkeit. Daher können in Bezug auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld auch keine Schadensersatzansprüche des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers gegen den Schädiger auf den Arbeitgeber übergehen. 2. Das Gleiche gilt für andere Ansprüche des geschädigten Arbeitnehmers, wie Erfolgsbeteiligungen oder Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld), die an ihn unabhängig vom Vorliegen oder Nichtvorliegen von Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 29.09.2010 (6 Ca 153/10) wird zurückgewiesen.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 29.09.2010 (6 Ca 153/10) wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten der Berufung trägt die Klägerin 12/19 und die Beklagte 7/19.