LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.06.2015
L 9 KR 492/14
Normen:
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 9; SGG § 103;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 05.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 210 KR 177/10

Umfang der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Steuerung durch Prozessbeteiligte

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2015 - Aktenzeichen L 9 KR 492/14

DRsp Nr. 2015/14497

Umfang der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Steuerung durch Prozessbeteiligte

Die Pflicht zur Amtsermittlung hat das Sozialgerichtsgesetz den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen, die ihr unabhängig vom Willen und der Interessenlage der Prozessbeteiligten zu entsprechen haben. Damit unvereinbar wäre es, dass Ermittlungen zum Sachverhalt durch einen Prozessbeteiligten nach dessen Gutdünken gesteuert oder gefiltert werden.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 9; SGG § 103;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Mitgliedschaft des Klägers in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) über den 31. März 2009 hinaus.