LAG Berlin - Urteil vom 03.04.1995
9 Sa 140/94
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 16273/94

Überzahlung von Arbeits- und Urlaubsentgelt: Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung - tarifliche Ausschlussfrist

LAG Berlin, Urteil vom 03.04.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 140/94

DRsp Nr. 2001/12076

Überzahlung von Arbeits- und Urlaubsentgelt: Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung - tarifliche Ausschlussfrist

Auch Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung werden im Zweifel von einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist erfasst, es sei denn, die Gehaltsüberzahlung erfolgte erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Der am ... geborene Beklagte war in der Zeit vom 05. April bis zum 31. Juli 1993 im Rahmen eines Aushilfsarbeitsverhältnisses bei der Klägerin tätig. Kraft einzelvertraglicher Vereinbarung fand auf sein Arbeitsverhältnis der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in den westlichen Verwaltungsbezirken des Landes Berlin in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Im Mai 1993 zahlte die Klägerin an den Beklagten versehentlich Urlaubsgeld in Höhe von 797,40 DM, obwohl ihm diese Sonderzuwendung nicht zustand. Des weiteren erhielt der Beklagte im August 1993 Arbeitsentgelt in Höhe seines bisherigen Monatsverdienstes, was einem Betrage von 1.362,81 DM netto entsprach.