Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. April 2007 und des Sozialgerichts Köln vom 6. Oktober 2005 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat der Beklagten die Kosten sämtlicher Rechtszüge zu erstatten.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 325,23 Euro festgesetzt.
Der klagende Rentenversicherungsträger begehrt die Rücküberweisung einer überzahlten Rentenleistung in Höhe von (weiteren) 325,23 Euro, die nach dem Tode der Rentenempfängerin auf deren Konto bei der beklagten Bank überwiesen worden war.
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