Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 21.01.2010 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.524,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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