Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung.
I. 1. Der Beschwerdeführer ist selbständiger Rechtsanwalt und Mitglied der Bayerischen Rechtsanwaltsversorgung. Zuvor hatte er die Rechtsanwaltstätigkeit in abhängiger Beschäftigung ausgeübt. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (im Folgenden: Bundesversicherungsanstalt) befreite ihn im November 1990 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil er seit November 1989 Mitglied der Bayerischen Rechtsanwaltsversorgung war.
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