LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.01.2010
3 Sa 267/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 30 Abs. 1; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 40 Abs. 3; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 40 Abs. 6; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 40 Abs. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg, vom 05.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1597/08

Überstundenzuschläge nach deutsch-dänischem Haustarifvertrag bei Eintritt in den Ruhestand

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 267/09

DRsp Nr. 2010/3565

Überstundenzuschläge nach deutsch-dänischem Haustarifvertrag bei Eintritt in den Ruhestand

Auch über 60jährige Lehrer haben bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Überstundenzuschläge für noch nicht durch Freizeit ausgeglichene Überstunden.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 05.05.2009 - 2 Ca 1597/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 30 Abs. 1; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 40 Abs. 3; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 40 Abs. 6; Specialoverenskomst (deutsch/dänischer Haustarifvertrag) § 40 Abs. 8;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung von Überstundenzuschlägen nach seinem Eintritt in den Ruhestand.

Der am ....1941 geborene Kläger war vom 01.08.1990 bis zum 31.08.2008, also 18 Jahre lang, als Gymnasiallehrer der D.-Skolen in F. bei dem Beklagten beschäftigt.