LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.03.2010
12 Sa 1577/09
Normen:
BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 03.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 4088/07

Überstundenvergütung; Verjährung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 1577/09

DRsp Nr. 2010/16478

Überstundenvergütung; Verjährung

Abgeltung von Überstunden aus beendetem Arbeitsverhältnis; Zahlungsklage einer juristischen Sachbearbeiterin in Unternehmensberatung bei Duldung von Überstundung; Verjährung des Abgeltungsanspruchs für Überstunden aus beendetem Arbeitsverhältnis1. Ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben; besteht keine ausdrückliche vertragliche Absprache, kann der Anspruch aus § 612 BGB folgen, wenn die Leistung der Überstunden den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. 2. Der Vergütungserwartung für Überstunden steht die Stellung im Betrieb einer Unternehmensberatung nicht entgegen, wenn die Arbeitnehmerin dort ohne leitende Funktion als juristische Sachbearbeiterin tätig war und aufgrund der Höhe ihrer Vergütung nicht davon ausgegangen werden kann, dass anfallende Überstunden damit pauschal abgegolten seien sollten.