LAG München - Urteil vom 30.06.2011
4 Sa 116/11
Normen:
BGB § 305 c Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 781; ArbZG § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 19.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 444/10

Überstundenvergütung bei unwirksamer Pauschalierungsklausel; Arbeitszeitnachweise als deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Arbeitgeberin

LAG München, Urteil vom 30.06.2011 - Aktenzeichen 4 Sa 116/11

DRsp Nr. 2011/17800

Überstundenvergütung bei unwirksamer Pauschalierungsklausel; Arbeitszeitnachweise als deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Arbeitgeberin

Auslegung und Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Überstundenpauschalierungsklausel (im Anschluss an BAG, U. v. 01.09.2010, 5 AZR 517/09, AP Nr. 47 zu § 307 BGB). Durch den Ausweis fortgeschriebener positiver Zeitsaldi in Arbeitszeitnachweisen, die zuletzt auch monatlich vom Geschäftsführer der Arbeitgeberin unterzeichnet waren, wird der Zeitsaldo hierdurch streitlos gestellt und braucht nicht nochmals im Sinne einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist geltend gemacht werden (im Anschluss an BAG, U. v. 28.07.2010, 5 AZR 521/09, NZA 2010, S. 1241 f).

Leitsatz der Redaktion: