Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 08. Januar 2013 - 6 Ca 275/12 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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